Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke
i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind.
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Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf
das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den
Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
• eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
• jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung
des Bildmaterials,
• die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient,
• jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
• jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
• die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere
Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 75,00 pro Aufnahme an.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der
3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden
oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht
kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines
Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine
andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den
Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während
des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder
2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von:
• € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge
oder Dia-Duplikate
• € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere
Unikate.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der
Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
• € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
• € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
• € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
• € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten
ist.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden
keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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